Home
Wir über uns
Dienstleistungen
Preisliste
Urteile
Jobs
Links
AGB's
Impressum
Kontakt-Formular



Gerichtsurteile

 LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 SA

 Ein Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zu Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, an statt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Hat der Arbeitnehmer seine Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.

 

Detektivkosten sind unter Umständen auch privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht bestand.

OLG Schleswig, 10.02.1992 (AZ 15 WF 218/91

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.

OLG Stuttgart, 15.03.1989 (AZ 8 WF 96/88)

 Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbarem, schwerwiegenden Fehlverhalten, können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

AG München (AZ 6 SA 96/82)

 Bei besonders schweren Verstößen, die das Vertrauen vom Arbeitgeber zum Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gericht auch eine sofortige Kündigung, ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von "besonders schwere Verstöße" reichen vom Diebstahl eines Kuchenstückes (BAG AZR 3/83) bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung.

AG Kaiserslautern (AZ 5 CA 119/84)

Testkäufe reichen als Beweise.

Detektivkosten sind erstattungsfähig

Die Kosten für einen Detektiven sind dann von der ausspionierten Person zu übernehmen, wenn die Ermittlungen zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind.Der unterhaltsverpflichtete Ex-Mann hatte eine Detektei beauftragt, um in einem Unterhaltsprozess zu beweisen, dass seine Ex-Frau mit einem neuen Partner zusammenlebte, was diese bestritt. Die Detektei bestätigte den Verdacht. Da erst die Ermittlungen den konkreten Verdacht im Unterhaltsstreit erhärteten, sind sie notwendiger Teil der Prozesskosten und waren damit von der Ehefrau zu tragen.

OLG Stuttgart 8 WF 671/90

 

Verkäufer dürfen ohne Zustimmung des Betriebsrates durch Testeinkäufe, die durch Detektive durchgeführt werden, bei ihrer Arbeit kontrolliert werden. Solche Aufträge an Sicherheitsunternehmen unterlägen nicht dem Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates und seien mithin zulässig


 

Ein zu nachehelichen Unterhalt verpflichteter Mann darf durch einen Detektiv überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet. Sofern sich bei diesen Ermittlungen herausstellt, dass die geschiedene Ehefrau Einkommen verschwiegen hat, muss sie nicht nur eine Streichung oder Kürzung des Unterhalts hinnehmen, sondern auch die Kosten des Detektivs zu tragen. Aufgrund des Verstoßes der Ehefrau gegen die so genannten Offenbarungspflichten, war der begründete Anlass zur Einschaltung des Detektivs gegeben.


 

Ausspionieren erlaubt

 

wird jemand beruflich tätig, während er Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung bezieht, so ist der Versicherer zur fristlosen Kündigung der Police berechtigt. Weiterhin muß der Versicherungsnehmer die erhaltenen Leistungen zurückzahlen und die Kosten der Detektei übernehmen.


 

Versicherungsbetrug


 

Während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitnehmer/in sich nicht genesungswidrig verhalten. Andernfalls liegt eine vorsätzliche Vertragpflichtverletzung vor,


 

Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer ( Vorspiegeln einer Erkrankung) einem Detektiv dessen Überwachung überträgt und der Arbeitnehmer aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird


AG Hessen (AZ 8K 3370/88)

Detektivkosten sind außergewöhnliche Parteiaufwendungen und als solche erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ZPO)

 

City Detektei Berlin und Brandenburg