Auszug aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich das er ein "berechtigtes
Interesse" i. S. d. BDSG, an den Daten hat die durch die Detektei erhoben
werden sollen. Die Detektei wird die erhobenen Daten ausschließlich dem
AG zur Verfügung stellen. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften
des BDSG im Verhältnis zu Dritten ist ausschließlich der AG. Der AG stellt
die Detektei im Innenverhältnis zwischen den Parteien von sämtlichen
Ansprüchen des »Betroffenen« i. S. d. BDSG aus der Durchführung des
Dienstvertrages durch die Detektei frei.
2. Bei nicht vorhersehbarem Eintritt einer Interessenkollision bei der
Durchführung des Dienstvertrages ist die Detektei zur sofortigen Kündigung
des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
3. Für Auslandsarbeiten bleiben Sonderzuschläge vorbehalten.
4. Der AG darf nach Auftragserteilung in derselben Sache nicht selber oder
durch Dritte tätig werden. Bei Zuwiderhandlung werden die bis dahin
anfallenden Kosten berechnet. Der AN ist berechtigt, in diesem Falle den
Dienstleistungsvertrag fristlos zu kündigen.
5. Der AG hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der
Detektei.
6. Eine Erfolgsgarantie ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein
Ermittlungsverlauf zu ungunsten bzw. zur Unzufriedenheit des Auftraggebers
begründet kein zurückbehaltungsrecht im Bezug auf noch ausstehende
Rechnungsbeträge.